Ihre Fragen - Unsere Antworten

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Können Sie mir helfen, den Vaterschaftstest richtig durchzuführen?
Ja, das können wir. Rufen Sie uns zunächst an (0441/ 25 3 25) und wir besprechen alles in Ruhe. Bei uns können Sie übrigens auch an getrennten Terminen die Proben vom Vater sowie von Mutter und Kind entnehmen lassen. Wir füllen für Sie die Formulare aus und machen die erforderlichen Fotos. Dafür kommen Sie zu uns ins Institut nach Oldenburg. Dieser Extra-Service ist kostenfrei.


Warum gibt es bei Ihnen keine Preisliste?
Unser Vaterschaftstest kostet immer 119 € pro Person und es entstehen keine weiteren Kosten. Lediglich die auswärtigen Probenentnahmekosten (ca. 25 bis 50 € pro Person) stellen wir Ihnen zusätzlich in Rechnung. Diese zusätzlichen Kosten fallen nicht an, wenn Sie die Probenentnahme in unserem Institut durchführen lassen. Mehr Preistransparenz geht nicht, vergleichen Sie hier.


Kann ich Ihren Vaterschaftstest nur bestellen, wenn ich in Oldenburg/Niedersachsen wohne?
Selbstverständlich können Sie unseren Vaterschaftstest in ganz Deutschland bestellen und nutzen. Sie können die Probenentnahme bei Ärzten in ganz Deutschland durchführen lassen. Wer aus Norddeutschland kommt, hat den Vorteil, dass er auf Wunsch die Proben kostenfrei bei uns im Institut nehmen lassen kann.


Was ist, wenn ein Elternteil in einem anderen Ort wohnt oder kaum Kontakt besteht?
Wir organisieren Probenentnahmetermine an verschieden Orten oder schicken dem anderen Elternteil ein zweites Probenentnahme-Set zu. Teilen Sie uns einfach die zweite Adresse mit.


Wie finde ich einen Arzt, der die Proben nimmt?
Sie können jeden Arzt fragen – zum Beispiel Ihren Hausarzt. Meist berechnet er dafür eine Gebühr von ca. 25 bis 50 Euro pro Person, die Sie als Privatleistung selbst bezahlen. Sie ist im Preis des Vaterschaftstests nicht enthalten.


Warum muss auch die Mutter eine Probe abgeben?
Über die Kindesmutter erfolgt der Identitätsnachweis des Kindes und die Durchführung heimlicher Vaterschaftstest wird unterbunden. Laut gesetzlicher Vorgabe soll auf die Einbeziehung der Kindesmutter nur im Ausnahmefall (z. B. Kindesmutter nicht auffindbar oder verstorben) verzichtet werden. Wenn das Kind volljährig ist, ist die Einbeziehung der Kindesmutter nicht notwendig.


Kann ich als Vater den Test ohne Wissen der Mutter durchführen lassen?
Nein: Heimliche Vaterschaftstests sind vom Gesetzgeber nicht zugelassen. Wir bieten sogenannte „Duo-Tests“ nur an, wenn z. B. das „Kind“ volljährig ist oder die Kindesmutter ihre Einwilligung nur für die Probenentnahme beim Kind gibt.



Wie sicher sind die Ergebnisse?

Geht es um den Ausschluss der Vaterschaft, ist das Ergebnis zu 100 Prozent sicher. In dem Abstammungsgutachten steht „die Vaterschaft ist praktisch ausgeschlossen“. Wie vom Gesetzgeber gefordert sichern wir das Ergebnis anhand der zweiten Probe in einem unabhängigen Untersuchungsprozess ab.

Geht es um die Bestätigung einer Vaterschaft, so ist vom Gesetzgeber ein Vaterschaftswahrscheinlichkeitswert von 99,9 % gefordert, um das Prädikat „Vaterschaft praktisch erwiesen“ zu erreichen. In unserem Institut wird in der Regel sogar ein Vaterschaftswahrscheinlichkeitswert von > 99,999 % erreicht.


Sind die Ergebnisse des Vaterschaftstests bei Gericht verwendbar?
Ja, die Vaterschaftstests aus unserem Institut sind gerichtlich verwendbar.


Wie schnell habe ich das Ergebnis?
Meistens verzögert sich der Ablauf dadurch, dass die Probenentnahme nicht kurzfristig stattfinden kann oder nicht alle Beteiligten umgehend der Aufforderung zur Probenentnahme nachkommen. In unserem Institut kann die kostenfreie Probenentnahme an jedem Arbeitstag erfolgen. Nachdem die Proben bei uns vorliegen und die Zahlung erfolgt ist, verschicken wir das Ergebnis in der Regel spätestens nach sechs Arbeitstagen. Wenn es mal ganz schnell gehen muss, rufen Sie uns an, wir finden gemeinsam eine Lösung.


Ist es schlimm, dass ich nicht weiß, wer der Kindesvater ist?
Glauben Sie uns, das kommt gar nicht so selten vor. Wir beraten Sie gerne und informieren Sie über alle Möglichkeiten.


Einige Anbieter verkaufen verschiedene Vaterschaftstests – was ist der Unterschied?
Für einen rechtsverbindlichen Vaterschaftstest müssen 15 DNA-Merkmale untersucht und zwischen den möglichen Eltern und dem Kind verglichen werden. Wir untersuchen zwischen 15 und 32 DNA-Merkmale (je nach wissenschaftlicher Notwendigkeit). Mit unserem Vaterschaftstest haben Sie immer ein sicheres Ergebnis. Mehr brauchen Sie nicht!


Ich wurde aufgefordert, einen Abstammungsnachweis für den Familiennachzug zu erbringen – ist dafür Ihr Vaterschaftstest der richtige?
Ja, für den Abstammungsnachweis wegen Familiennachzugs sind Sie mit unserem Vaterschaftstest richtig versorgt. Sein Ergebnis wird gerichtlich und amtlich anerkannt. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an: 0441/ 25 3 25
Gerichtsverwertbar
für 119 € pro Person
(inkl. MwSt., zzgl. auswärtiger Entnahmekosten)
Kostenlose persönliche Beratung.

Rufen Sie uns an
0441/ 25 3 25
oder kommen Sie vorbei!

IFUAG GbR
Nordstraße 2
26135 Oldenburg
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